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Vorlage — vor dem Livegang prüfen lassen Diese Bedingungen sind für den Verkauf ausschließlich an Unternehmer formuliert. Sie ersetzen keine Rechtsberatung; eine kurze Durchsicht durch eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht wird empfohlen.

Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Software Planungsbüro-Helfer · Stand: September 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist Ossowski Engineering, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Ossowski, Speyerer Str. 24, 76448 Durmersheim, E-Mail: kontakt@ossowski-engineering.com (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Software „Planungsbüro-Helfer“ (nachfolgend „Software“) einschließlich der kostenlosen Testphase und aller Verlängerungen.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Software für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit oder für Zwecke einer öffentlichen Stelle erwirbt.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für das Herunterladen der Software über den Microsoft Store gelten zusätzlich die Bedingungen des Microsoft Store im Verhältnis zwischen Kunde und Microsoft.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Software ist eine Desktop-Anwendung für Windows zur Verwaltung von Angeboten, Aufträgen, Nachträgen, Stundennachweisen und Rechnungen von Planungsleistungen, einschließlich Honorarermittlung nach HOAI und Erzeugung elektronischer Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf dieser Website zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Die Software wird kostenlos über den Microsoft Store bereitgestellt. Die Nutzung über die Testphase hinaus setzt eine kostenpflichtige Lizenz voraus, die durch einen Lizenzschlüssel freigeschaltet wird.

(3) Die Software arbeitet lokal auf dem Gerät des Kunden. Der Anbieter betreibt keinen Server, auf dem Daten des Kunden gespeichert werden, und hat keinen Zugriff auf diese Daten.

§ 3 Testphase

(1) Der Kunde kann die Software ab der ersten Installation 14 Tage lang kostenlos und unverbindlich testen. Die Testphase endet automatisch; sie verlängert sich nicht in eine kostenpflichtige Lizenz, und es entstehen keine Zahlungspflichten.

(2) Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang ohne Einschränkung zur Verfügung. Die verbleibenden Tage werden in der Kopfzeile und unter Einstellungen → Lizenz angezeigt. Ein Lizenzschlüssel kann jederzeit, auch schon während der Testphase, hinterlegt werden.

(3) Nach Ablauf der Testphase startet die Software ohne gültigen Lizenzschlüssel nicht mehr in die Arbeitsoberfläche, sondern in einen Sperrbildschirm. Dort kann der Kunde einen Lizenzschlüssel eingeben oder einen anderen Datenordner wählen; alle übrigen Funktionen sind bis zur Freischaltung nicht erreichbar.

(4) Die gespeicherten Daten bleiben davon unberührt. Sie liegen als gewöhnliche Dateien in dem vom Kunden gewählten Ordner und können auch ohne die Software gelesen und gesichert werden. Nach Eingabe eines gültigen Lizenzschlüssels stehen alle Daten unverändert und ohne Neuinstallation wieder zur Verfügung.

(5) Während der Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software und der Preise auf dieser Website und im Microsoft Store ist kein verbindliches Angebot.

(2) Der Kunde bestellt eine Lizenz in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@ossowski-engineering.com, unter Angabe der Anzahl der Arbeitsplätze sowie der Rechnungsanschrift. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt, spätestens mit Übersendung der Rechnung oder des Lizenzschlüssels.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Lizenzlaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene Zwecke zu nutzen.

(2) Eine Lizenz gilt für einen Arbeitsplatz. Ein Arbeitsplatz ist eine Installation der Software auf einem Gerät. Der Kunde darf die Lizenz auf ein anderes Gerät übertragen, wenn die Software auf dem bisherigen Gerät nicht mehr genutzt wird.

(3) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, verleihen, an Dritte weitergeben oder Dritten zur Nutzung überlassen und den Lizenzschlüssel nicht weitergeben. Die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden im Rahmen der erworbenen Arbeitsplätze ist zulässig.

(4) Die Rechte des Kunden nach §§ 69d und 69e UrhG, insbesondere zur Erstellung einer Sicherungskopie und zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben unberührt. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, die Software zu dekompilieren, zu verändern oder Schutzmechanismen der Lizenzprüfung zu umgehen.

(5) Alle Rechte an der Software, einschließlich des Quellcodes und der Dokumentation, verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden mit der Software erzeugten Inhalte, etwa Angebote und Rechnungen, stehen allein dem Kunden zu.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Lizenzgebühr beträgt 120 € je Arbeitsplatz und Lizenzjahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der bei Bestellung beziehungsweise Verlängerung geltende Preis.

(2) Die Lizenzgebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

(3) Der Anbieter kann den Preis für künftige Lizenzjahre ändern. Eine Preisänderung teilt er dem Kunden mindestens zwei Monate vor Beginn des betroffenen Lizenzjahres in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall zum Ende des laufenden Lizenzjahres kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach vorheriger Mahnung in Textform mit angemessener Frist die Freischaltung aussetzen. Die Daten des Kunden auf seinem Gerät bleiben davon unberührt.

§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Lizenz beginnt mit der Übersendung des Lizenzschlüssels und läuft zwölf Monate (Lizenzjahr).

(2) Die Lizenz verlängert sich jeweils um ein weiteres Lizenzjahr, wenn sie nicht gekündigt wird.

(3) Der Kunde kann die Lizenz jederzeit kündigen, spätestens bis zum letzten Tag des laufenden Lizenzjahres. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Lizenzjahres wirksam. Eine Kündigung in Textform, etwa per E-Mail, genügt. Der Anbieter kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Lizenzjahres kündigen.

(4) Bereits gezahlte Lizenzgebühren für das laufende Lizenzjahr werden nicht anteilig erstattet, soweit nicht der Anbieter die Kündigung zu vertreten hat.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Mit Ende der Lizenz endet das Nutzungsrecht. Der Kunde bleibt berechtigt, seine mit der Software erstellten Daten und Dokumente weiter zu verwenden; sie verbleiben als Dateien in seinem Datenordner und sind auch ohne die Software lesbar (§ 3 Abs. 4).

§ 8 Aktualisierungen und Support

(1) Während der Lizenzlaufzeit stellt der Anbieter Aktualisierungen der Software über den Microsoft Store bereit, soweit er solche entwickelt. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.

(2) Der Anbieter wird sich bemühen, Änderungen der rechtlichen und technischen Vorgaben — etwa neue Fassungen der HOAI oder des XRechnung-Standards — in angemessener Zeit zu berücksichtigen. Eine Zusage über den Zeitpunkt wird nicht gegeben.

(3) Support wird per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten geleistet. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht vereinbart.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Da alle Daten ausschließlich auf den Geräten des Kunden gespeichert werden, ist der Kunde für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung selbst verantwortlich.

(2) Die Software ist ein Hilfsmittel. Der Kunde prüft Honorarermittlungen, Angebote und Rechnungen vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen, die HOAI, die RifT und die Anforderungen des jeweiligen Rechnungsempfängers. Die Software ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

(3) Der Kunde sorgt für die Systemvoraussetzungen (Windows 10 oder Windows 11) und hält den Lizenzschlüssel vertraulich.

§ 10 Mängel

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Lizenzlaufzeit im Wesentlichen die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch eine Aktualisierung oder eine zumutbare Umgehungslösung.

(3) Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde die Lizenzgebühr angemessen mindern oder die Lizenz außerordentlich kündigen; im Fall der Kündigung wird die Lizenzgebühr für die Restlaufzeit anteilig erstattet.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Schadensersatz richtet sich nach § 11.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Abs. 1) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies für Bestellung, Rechnungsstellung, Lizenzverwaltung und Support erforderlich ist. Die in der Software erfassten Daten verarbeitet der Kunde auf seinen eigenen Geräten; der Anbieter erhält darauf keinen Zugriff, eine Auftragsverarbeitung findet nicht statt. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Lizenzjahre ändern. Er teilt die Änderungen mindestens zwei Monate vor Beginn des betroffenen Lizenzjahres in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Beginn dieses Lizenzjahres, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Ende des laufenden Lizenzjahres kündigen. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.